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Bundeswirtschaftsministerium richtet die Gründungs- und Mittelstandsberatung ab 2016 neu aus

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Eckpunkte zur künftigen Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung (PDF: 82 KB) vorgelegt. Damit werden die verschiedenen Programme des Bundes, die Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen unterstützen und zu einer einheitlichen Förderung zusammengefasst. So erhalten diese einen besseren Zugang zu externem unternehmerischen Know-how. Gerade für Menschen, die sich selbständig machen, sind eine gute Vorbereitung und Begleitung von unternehmerischen Richtungsentscheidungen essenziell. Professionelle Beratung unterstützt dabei, die Erfolgschancen von Gründungen und die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen zu steigern.

Vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung zum Haushalt 2016 stehen für das kommende Jahr 16 Mio. Euro aus Bundesmitteln für die Beratung zur Verfügung. Die aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Zuschüsse sind vor allem für kleine und finanziell nicht sehr starke Unternehmen in schwächer entwickelten Regionen von großer Bedeutung. Die Richtlinien der künftigen Förderung werden im Herbst veröffentlicht und zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die neue Förderung ersetzt die bisherige “Förderung unternehmerischen Know-Hows” sowie die Programme “Gründercoaching Deutschland”, “Turn-Around-Beratung” und “Runder Tisch”. Antragsberechtigt sind neu gegründete sowie bereits bestehende KMU sowie freie Berufe im Sinne der EU-Mittelstandsdefinition. Die Durchführung der neuen Beratungsförderung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Die Förderansätze sind wie folgt:

  • spezifische Förderkonditionen für Unternehmen in verschiedenen Phasen:
    • neu gegründete Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung (bisher: Gründercoaching Deutschland):
      maximale Bemessungsgrundlage: 4.000 Euro
      Fördersatz: 80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 Prozent
    • bestehende Unternehmen (mindestens zwei Jahre tätig, bisher: KMU-Beratung):
      maximale Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro
      Fördersatz: 80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 Prozent
    • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (bisher: Turn-Around-Beratung und Runder Tisch):
      Maximale Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro Fördersatz: 90 Prozent bundesweit